Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis und Verträge zwischen CONSTINA (Auftragnehmer) und dem Kunden (Auftraggeber) soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich unter Einbeziehung dieser AGB. Änderungen gelten nur insoweit, als diese schriftlich vereinbart sind. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die der Auftragnehmer nicht ausdrücklich anerkannt hat, finden keine Anwendung, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen worden ist. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers die vertraglich vereinbarte Leistung vorbehaltslos ausführt.

2. Umfang und Ausführung des Auftrages

Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte, im Vertrag bezeichnete Training (der Begriff „Training“ steht für alle Arten von internen oder externen Trainings, Seminaren oder Schulungen), Coaching- und/oder Consultingtätigkeit, nicht jedoch die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges oder die Erstellung von Gutachten oder anderen Werken, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart. Der Auftragnehmer leistet und schuldet auch keine rechts- oder steuerberatende Tätigkeit. Die Leistungen des Auftragnehmers sind erbracht, wenn die vereinbarten Leistungen nach Anforderung durch den Auftraggeber erbracht oder – falls beauftragt – die erforderlichen Analysen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Auftraggeber erläutert worden sind. Unerheblich ist, ob und wann die Schlussfolgerung bzw. Empfehlungen umgesetzt werden.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Auftragnehmer sich zur Auftragsdurchführung Sachverständiger oder Unterauftragnehmer mit den nötigen Fachkenntnissen bedienen, wobei er dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet bleibt und diese bei der Auftragsdurchführung fortlaufend zu betreuen und zu kontrollieren hat. Im Übrigen entscheidet der Auftragnehmer nach eigenem Ermessen welche Mitarbeiter/Unterauftragnehmer eingesetzt oder ausgetauscht werden.

3. Angebot oder Vertragsschluss

Der Vertrag von Trainings-, Coaching- und/oder Consultingleitungen kommt mit der Auftragsbestätigung eines von uns schriftlich erstellten Angebotes durch den Auftraggeber zustande.

Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainings-, Coaching- und/oder Consultingleistungen werden schriftlich zwischen Auftraggeber und -nehmer anhand eines entsprechenden Konzepts vereinbart. Dem Auftragnehmer steht es dabei frei, im Bedarfsfall hiervon abzuweichen, sofern dies nicht zu weit von den Kernzielen / vom Veranstaltungsziel abweicht. Zudem wird das Angebot kontinuierlich weiterentwickelt und aktualisiert.

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Auftragnehmer behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

Ein Anspruch auf die Unterrichtserteilung durch einen bestimmten Dozenten/Trainers bzw. an einem bestimmten Unterrichtsort besteht nicht.

4. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

Der Aufraggeber ist verpflichtet den Auftragnehmer nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

Sofern und soweit der Auftragnehmer auf Vorleistungen des Auftraggebers (z.B. Input für Arbeiten oder eigene Ideen) angewiesen ist, hat der Auftraggeber diese so rechtzeitig zu erbringen, dass der Auftragnehmer die entsprechenden Leistungen zu der hierfür vorgesehenen Zeit erbringen kann.

Es wird verweisen darauf, dass der Erfolg unserer Dienstleistungen von einer kooperativen Zusammenarbeit und zielorientierten Mitwirkung des Auftraggebers abhängig ist. Daher verpflichtet sich der Auftraggeber mit der Bestellung zur effektiven Mitwirkung im Training, Coaching oder Consulting. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilnehmer einer Veranstaltung zu verweisen, wenn diese nachhaltig den Ablauf stören und damit den Erfolg von anderen Teilnehmern gefährden. Ein Erstattungsanspruch besteht dann nicht.

5. Loyalität, Sicherung der Unabhängigkeit

Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf der Zusammenarbeit auftreten und die die Auftragsausführung durch den Auftragnehmer beeinflussen können.

Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit von beauftragten Dritten und Mitarbeitern des Auftragnehmers zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung oder die Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

6. Berichterstattung/Berichtspflicht

Sofern der Auftragnehmer nur als Coaching- und Sparringpartner für die Erarbeitung und Umsetzung der Ziele des Auftraggebers tätig ist, unterliegt er keinen weitergehenden Auskunfts- und/oder Berichtspflichten.
Ansonsten hat der Auftragnehmer, sofern und soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen worden sind, auf Verlangen des Auftraggebers Auskunft über den Stand der Auftragsausführung zu erteilen. Soll der Aufragnehmer darüber hinaus einen umfassenden schriftlichen Bericht, insbesondere zur Vorlage an Dritte erstellen, muss dies gesondert vereinbart und auch vergütet werden.

7. Schutz des geistigen Eigentums

Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags vom Auftragnehmer gefertigten Unterlagen, Berichte, Texte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen etc. nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall vervielfältigt, bearbeitet, übersetzt, nachgedruckt, weitergegeben, verbreitet oder publiziert werden. Die Nutzung der erbrachten Trainings, Coaching- und Consultingleistungen für mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
Der Auftragnehmer ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Dokumenten und Texte zu beachten, selbst erstellte Grafiken, Dokumente und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Dokumente und Texte zurückzugreifen.

Der Auftraggeber ist nicht befugt, Konzepte und Unterlagen oder sonstiges geistiges Eigentum vom Auftragnehmer über die im konkreten Vertrag vereinbarte Nutzung hinaus zu verwenden. Fehlt eine konkrete Nutzungsvereinbarung, so erstreckt sich das konkrete Nutzungsrecht nur auf den Anwendungsbereich, für den der konkrete Auftrag erteilt wurde.

Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind bleibt der Auftragnehmer Urheber. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen das nur o.g. eingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte unwiderrufliche ausschließlich und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.

Sofern und soweit urheberrechtsfähige Leistungen durch Dritte erbracht werden, so werden die Nutzungsrechte nur in dem mit diesem vereinbarten Umfang übertragen. Der Auftragnehmer wird jedoch darauf hinwirken, dass dem Auftraggeber Nutzungsrechte im gleichen Umfang eingeräumt werden.

8. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistung und die Dauer der Behinderung oder Beeinträchtigung hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind.

Umstände sind der jeweils anderen Partei umgehend mitzuteilen.

Kann ein Termin zur Leistungserbringung durch den Auftragnehmer bei nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden (z.B. zu niedrige Teilnehmerzahl), ist der Auftragnehmer unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neuen Termin nachzuholen oder abzusagen. Die Benachrichtigung der/des Auftraggebers über eine Absage erfolgt an die bei der Anmeldung angegebene Adresse.

9. Geheimhaltung

Der Auftragnehmer ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle als vertraulich bezeichneten Informationen oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers, die ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Diese Pflicht erstreckt sich jedoch nicht auf solche Tatsachen, die offenkundig oder allgemein bekannt sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Sie gilt auch nicht, soweit sie in einem staatlichen Verfahren oder zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Auftragsverhältnis offengelegt werden müssen. Die Weitergabe von vertraulichen Informationen oder von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers erfolgen.

Der Auftragnehmer übernimmt es, alle von ihm zur Durchführung des Auftrags an Geschäftspersonen schriftlich auf die Einhaltung dieser Vorschrift zu verpflichten.

Der Auftragnehmer ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmung zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

10. Honorar / Gebühren

Das Entgelt für die Dienste des Auftragnehmers wird entweder nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet (Zeithonorar) oder als Festpreis schriftlich vereinbart. Ein nach dem Grad des Erfolges oder nur im Erfolgsfall zu zahlendem Honorar/Gebühren ist ausgeschlossen, sofern dies nicht nach dem Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die voraussichtlich zu erbringenden Leistungen angemessene Vorschüsse oder für bereits erbrachte Leitungen angemessene Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Werden angeforderte Vorschüsse, Abschlagszahlungen oder sonstige Rechnungen nicht oder nicht vollständig bezahlt, ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Tätigkeiten einzustellen, bis die offenstehenden Forderungen vollständig beglichen sind.

Alle in Rechnung gestellten Leistungen sind grundsätzlich zum 1. Tag der Leistungserbringung fällig, spätestens jedoch binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Nichtzahlung innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels setzt die säumige Partei ohne weitere Mahnung in Verzug. Hierfür sind Verzugszinsen in Höhe von 12 von Hundert des säumigen Betrages pro Jahr für den Verzugszeitraum zu zahlen. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz bleiben hiervon unberührt. Im für den Auftrag vereinbarten Honorar/Gebühren für Inhouse-Veranstaltungen sind Nebenkosten wie Anreise und Spesen des Trainers bereits beinhaltet. Evtl. dazu notwendige Übernachtungskosten des Auftragnehmers gehen grundsätzlich zusätzlich zu Lasten des Auftraggebers.

Die gesetzliche Umsatzsteuer ist bei allen Preisangaben hinzuzurechnen und in den Rechnungen gesondert auszuweisen.

Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmers auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

Bereits bezahlte Honorare/Gebühren werden bei Trainings-, Coaching- und/oder Consultingausfall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche seitens der Auftraggeber, insbesondere Schadenersatzansprüche gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.

11. Kündigung / Stornierung

Sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung besteht, gilt folgende Stornoregelung:

Kommt es bei den zuvor vereinbarten Leistungsterminen zu einer Terminverschiebung oder Terminstornierung durch den Auftraggeber, werden bei Benachrichtigung bis 31 Tage vor dem vereinbarten Termin keine weiteren Kosten berechnet;
danach werden zwischen 30 und 16 Tagen vor dem vereinbarten Termin 50%,
und bei 15 Tagen oder weniger vor dem vereinbarten Termin 100% des vereinbarten Entgelts sofort fällig.
Enthaltene Pauschalen für Reisen und Übernachtung bei Inhouse-Veranstaltungen werden hiervon ausgenommen, insofern noch nicht angefallen.

Diese Regelungen gelten auch für nicht beim Auftraggeber zu erbringenden Dienstleistungen. Training-, Coaching- und/oder Consultingverträge sind mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen. Auf alle Leistungen, die durch Kündigung entfallen, ist die obige Stornoregelung anzuwenden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Die Kündigung / Stornierung bedarf in jedem Falle der Schriftform.

12. Gebühren bei Umbuchungen

Umbuchungen kompletter Training-, Coaching- und/oder Consultingleistungen sowie einzelner Phasen sind grundsätzlich möglich. Es gelten die gleichen Angaben wie unter dem Punkt Stornierungen – denn Umbuchungen werden wie Stornierungen mit Neuabschluss behandelt.

13. Vertraulichkeit / Geheimhaltung

Der Auftragnehmer ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber sie von dieser Schweigepflicht entbindet. Der Auftragnehmer ist befugt, das anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten. Diese Schweigepflicht gilt nicht bei Informationen, die offensichtlich nicht schutzbedürftig sind oder auch seitens des Auftraggebers in öffentlicher Form verbreitet werden.

Beide Parteien sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass alle sich aus diesen Bedingungen oder aus dem konkreten Vertrag ergebenden Geheimhaltungsverpflichtungen in gleichem Umfang an Hilfspersonen oder andere Dritte weitergegeben werden.

14. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust oder den Diebstahl für die vom Auftraggeber zur Veranstaltung mitgebrachten Gegenstände.

Soweit in diesen Allgemeine Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes vereinbart ist, haftet der Auftragnehmer oder der Erfüllungsgehilfe auf Schadensersatz nur:

für Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters.

Bei vom Auftragnehmer zu vertretenden Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet diese nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es wird aufgrund gesetzlicher Vorschriften zwingend gehaftet.

Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf max. EUR 200.000,00 begrenzt. Als einzelner Schadensfall gilt die Summe der Schadenersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten, die sich aus einer einzelnen, zeitlich zusammenhängend erbrachten abgrenzbaren und insoweit einheitlichen Leistung ergibt. Bei Vorhersehbarkeit eines wesentlich höheren Schadensrisikos ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber eine höhere Haftsumme anzubieten, wobei er seine Vergütung entsprechend anpassen kann.

Der Auftragnehmer haftet jedoch nicht für die unsachgemäße Anwendung oder Umsetzung der von ihm erbrachten Leistungen oder der in den Arbeitsunterlagen enthaltenen Empfehlungen durch den Auftraggeber.

Schadenersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt geltend gemacht werden, an dem der Auftraggeber von dem Schaden und dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Hiervon ausgenommen sind Schadenersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadenersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schaden durch den Auftragnehmer. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Die jeweilige Veranstaltung wird nach dem derzeitigen Stand der Technik sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten Rat oder die Verwertung erworbener Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung.

15. Datenschutz

Mit der Anmeldung bzw. der Beauftragung zur Erstellung eines Angebotes erklärt der Auftraggeber sich einverstanden, dass seine Daten elektronisch gespeichert und im Sinne der Zweckbestimmung verarbeitet werden. Der Auftragnehmer wird die vom Auftraggeber überlassenen personenbezogenen Daten vertraulich behandeln und nur im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nutzen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die im Zusammenhang mit dem Namen des Auftraggebers gespeichert sind.

16. Verweise und Links

Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Webseiten (”Hyperlinks”), die außerhalb des Verantwortungsbereiches vom Auftragnehmer liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Auftragnehmer von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Der Auftragnehmer erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der verlinkten/verknüpften Seiten hat der Auftragnehmer keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert sie sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten/verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden.

Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in vom Auftragnehmer eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen, Linkverzeichnissen, Mailinglisten und in allen anderen Formen von Datenbanken, auf deren Inhalt externe Schreibzugriffe möglich sind. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.

17. Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Sollten einzelne Regelungen in diesem Vertrag unwirksam sein, so gelten die anderen Bestimmungen fort. Die Parteien sind dann gehalten, eine Regelung zu finden, die der ursprünglichen Regelung möglichst nahekommt.